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Informationen zur Campingsaison 2021 für die Campingplätze Birnau-Maurach und Schloss Kirchberg
Ab Montag, 16. August gelten für die Campingplätze Birnau-Maurach und Schloss Kirchberg wieder folgende Regeln:
Wer vollständig geimpft oder genesen ist kann den Campingplatz uneingeschränkt nutzen. Alle anderen müssen bei Anreise und danach alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen. Das gilt für Touristen ebenso wie für Dauercamper und Besucher. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 6 Jahren. Der Gesetzgeber verpflichtet uns, die Impf- oder Testnachweise zu kontrollieren.
Sollte Sie uns bereits im Frühjahr einen Impfnachweis vorgelegt haben, dann müssen Sie sich nicht erneut melden. Alle anderen zeigen bitte die nötigen Unterlagen in der Rezeption vor. Testergebnisse können gerne auch per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) an uns gesendet werden, sie müssen aber eindeutig, gut lesbar und unverschlüsselt sein. Den Impfnachweis legen Sie bitte persönlich in der Rezeption vor, gerne auch digital. Wir vermerken dann den Status in Ihrer Buchung.
An dieser Stelle möchten wir uns ausdrücklich für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis bei der Durchführung der Maßnahmen bedanken. Wir freuen uns jetzt mit Ihnen auf eine entspanntere Zeit.
In Bayern – also für den Campingplatz Alpenblick - gilt:
derzeit gelten folgende Regeln:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Anreisen nur mit Voranmeldung und einer Aufenthaltsdauer von mind. 4 Tagen möglich sind.
- Eine Anreise ist nur mit einem gültigen Schnelltest oder PCR-Test (nicht älter als 24 Std.) möglich
- Vollständig geimpfte Personen deren letzte Impfung mind. 14 Tage zurück liegt brauchen nur Ihren Impfausweis vorlegen.
- Genesene brauchen einen Nachweis ihrer abgelaufenen Corona-Infektion, der auf einem PCR-Test beruht. Dieser Test muss mindestens 28 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegen.
- Alle Campingplatznutzer die über eine autarke Versorgung verfügen sollten diese nach Möglichkeit benutzen. Es kann unter Umständen zu Einschränkungen bei der Nutzung des Sanitärgebäudes kommen.
- Alle Gäste müssen in der Rezeption eine FFP2-Maske tragen. Das gilt ausdrücklich auch im Sanitärgebäude.
- Neben der regelmäßigen Reinigung müssen wir darauf achten, dass die Räume so gut wie möglich durchlüftet sind.
- Unsere Reinigungskräfte sind verpflichtet, die Räume während der Reinigung für den Besucherverkehr zu sperren. Bitte halten Sie sich an die Absperrungen.
- Als Dauercamper müssen Sie Ihr Kennzeichen registrieren lassen. Wir dokumentieren Ihre Anreise, Sie müssen uns Ihre Abreise melden. Sollte die Rezeption geschlossen sein, dann müssen Sie das sobald wie möglich nachholen.
Dass Sie den Campingplatz nicht besuchen, wenn Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem Erkrankten hatten oder sich selbst unwohl fühlen, ist natürlich genauso selbstverständlich wie das Abstandsgebot von mindestens 1,50m – auch bei einem Schwätzchen auf dem Platz.
Hinweis für Eigentümer und Dauercamper:
- Es ist verpflichtend, dass Sie Ihren Aufenthalt schriftlich in der Rezeption anmelden. Hierzu senden Sie bitte eine Email mit Ihrem Namen, Platznummer und der geplanten Aufenthaltsdauer an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
- Für Ihren Aufenthalt notieren Sie sich bitte die Daten Ihrer Mitreisenden. Uns genügt die Meldung vom „Hauptreisenden“.
Wir alle können und sollten nach Kräften dazu beitragen, dass es nicht zu einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen kommt. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
M & P Unternehmensberatung GmbH
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